Die wichtigsten Regeln zur THG-Quote auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: Die THG-Quote steht in den §§ 37a ff. BImSchG und wird durch die 37. und 38. BImSchV konkretisiert.
- Pflichtig sind vor allem Unternehmen, die Otto- und Dieselkraftstoffe in Verkehr bringen.
- Die Quote steigt von 12 Prozent im Jahr 2026 auf 17,5 Prozent im Jahr 2027 und auf 65 Prozent im Jahr 2040.
- Neu ist eine eigene Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, also vor allem grünen Wasserstoff und E-Fuels.
- Kontrolle und Betrugsprävention sind deutlich verschärft worden, gerade bei Herkunftsnachweisen und Zertifizierungen.
- Privatnutzer und Flotten können weiter profitieren, wenn sie saubere Nachweise über Elektrofahrzeuge oder Ladepunkte erzeugen.
So ist die THG-Quote rechtlich aufgebaut
Rechtlich ist die THG-Quote kein freiwilliges Klimasiegel, sondern eine Verpflichtung für Unternehmen, die Kraftstoffe in den Markt bringen. Der Gesetzgeber verknüpft sie mit einer einfachen Logik: Wer fossile Energie verkauft, muss an anderer Stelle nachweisen, dass die Emissionen im Verkehr sinken. Genau deshalb ist der Mechanismus so wirksam, denn er verschiebt nicht nur Geldströme, sondern auch Investitionsentscheidungen.
| Baustein | Funktion | Praktische Folge |
|---|---|---|
| §§ 37a ff. BImSchG | Legt die Quotenpflicht fest | Kraftstoffanbieter müssen Emissionen im Verkehr senken oder ausgleichen |
| 37. BImSchV | Regelt strombasierte Kraftstoffe und RFNBO | Grüner Wasserstoff und E-Fuels können angerechnet werden, aber nur mit sauberem Nachweis |
| 38. BImSchV | Regelt die Anrechnung von Ladestrom | Strom für Elektrofahrzeuge kann zur Quotenfüllung beitragen |
| Vollzug | Prüfung, Bescheinigung und Register | Ohne Dokumentation gibt es keine Anrechnung |
Wichtig ist dabei der Blick auf die Zuständigkeiten: Nicht jede klimafreundliche Energieform läuft über denselben Nachweisweg. Gerade deshalb wird die Quote in der Praxis schnell zu einem Compliance-Thema und nicht nur zu einem Klimathema. Wer das unterschätzt, merkt es meist erst bei der Anrechnung oder bei einer Prüfung. Damit stellt sich direkt die nächste Frage: Wer muss eigentlich zahlen, und wer kann auf der anderen Seite profitieren?
Wer verpflichtet ist und wer davon profitieren kann
Die direkte Pflicht trifft vor allem Kraftstoffanbieter, also Unternehmen, die Benzin und Diesel in den Markt bringen. Private Autofahrer müssen selbst nichts an die Behörde melden, aber sie können über den Verkauf von Nachweisen profitieren, wenn sie ein Elektroauto, eine elektrische Nutzfahrzeugflotte oder Ladeinfrastruktur betreiben. Ich halte das für einen zentralen Punkt: Die THG-Quote ist nicht nur ein Sanktionsinstrument, sondern auch ein Umverteilungsmechanismus zugunsten klimafreundlicher Technologien.
- Pflichtig sind vor allem Mineralöl- und Kraftstoffunternehmen, die fossile Kraftstoffe vertreiben.
- Profitieren können private Halter von Elektrofahrzeugen, Betreiber öffentlicher Ladepunkte und Flottenbetreiber.
- Auch Produzenten von erneuerbaren Kraftstoffen haben einen Markt, wenn ihre Produkte anrechenbar sind.
- Die Auszahlung an private E-Auto-Halter ist kein Fixbetrag, sondern ein Marktpreis, der von Nachfrage, Anbieter und Nachweisqualität abhängt.
Was sich mit der Reform 2026 geändert hat
Die Reform, die seit dem 7. Juni 2026 gilt, zieht den Minderungspfad spürbar an. Die Quote liegt 2026 bei 12 Prozent, steigt 2027 auf 17,5 Prozent und soll bis 2040 auf 65 Prozent anwachsen. Das ist mehr als eine technische Anpassung: Der Staat gibt dem Markt damit einen langen, klaren Pfad vor und macht deutlich, dass der Verkehrssektor nicht mehr auf Zwischenlösungen setzen kann.
Besonders wichtig ist, dass erstmals eine eigene Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs eingeführt wurde. Damit rücken grüner Wasserstoff und daraus hergestellte synthetische Kraftstoffe stärker in den Mittelpunkt. Zugleich soll der Anteil dieser Produkte bis 2040 auf mindestens 10 Prozent steigen. Das ist klimapolitisch relevant, weil damit nicht nur der Stromsektor, sondern auch die Molekülseite der Dekarbonisierung einen verbindlichen Rahmen bekommt.
| Neuer Regelpunkt | Was er bedeutet | Warum es zählt |
|---|---|---|
| Quotenpfad 2026 bis 2040 | 12 Prozent in 2026, 17,5 Prozent in 2027, 65 Prozent in 2040 | Der Markt bekommt einen belastbaren Langfristpfad |
| Eigene RFNBO-Mindestquote | Erstmals verbindlicher Anteil für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs | Grüner Wasserstoff und E-Fuels erhalten echte Nachfrage |
| Fortschrittliche Biokraftstoffe | 2 Prozent im Jahr 2026, 9 Prozent bis 2040 | Reststoffe bleiben wichtig, aber die Regeln werden strenger |
| Weniger Mehrfachanrechnung | Die Doppelanrechnung entfällt bereits 2026 | Die Anrechnung wird realistischer und weniger anfällig für Verzerrungen |
| Strengere Kontrolle | Vor-Ort-Kontrollen und engere Nachweisregeln | Fälschungen und Scheinzertifikate sollen schwerer werden |
Wie die Erfüllung in der Praxis funktioniert
In der Praxis läuft die Quote über Nachweise, Register und Anträge. Unternehmen müssen zuerst ihre Verpflichtung berechnen, dann geeignete Erfüllungsoptionen beschaffen oder selbst erzeugen und anschließend sauber dokumentieren, dass die Mengen tatsächlich anrechenbar sind. Das klingt trocken, ist aber der Punkt, an dem sich gute Klimapolitik von bloßer Symbolik unterscheidet: Nur nachvollziehbare Emissionsminderungen zählen.
| Option | Typische Akteure | Worauf es rechtlich ankommt |
|---|---|---|
| Ladestrom für E-Fahrzeuge | Private Halter, Flotten, Ladepunktbetreiber | Nachweis der Strommengen und der tatsächlichen Nutzung im Verkehr |
| RFNBO und strombasierte Kraftstoffe | Produzenten, Raffinerien, Kraftstoffhändler | Zertifizierung, Herkunft des Stroms und anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise |
| Nachhaltige Biokraftstoffe | Mineralölwirtschaft und Biokraftstoffanbieter | Rohstoffkategorie, Nachhaltigkeitskriterien und neue Ausschlüsse beachten |
| Quotenhandel und Übertragung | Pflichtige Unternehmen mit Defizit | Verträge, Fristen und die jeweils geltenden Übertragungsregeln müssen passen |
Der Vollzug unterscheidet dabei sauber zwischen Strom für Elektrofahrzeuge und strombasierten Kraftstoffen. Für Ladestrom werden Strommengen und die daraus errechneten Treibhausgasemissionen bescheinigt; bei anderen Erfüllungsoptionen greifen andere Nachweis- und Zertifizierungsschienen. Wer in diesem Markt arbeitet, sollte die Dokumentation daher wie ein Compliance-Projekt behandeln und nicht wie eine reine Vermarktungsfrage.
Ein häufiger Irrtum betrifft Übererfüllungen aus dem Vorjahr. Für die Verpflichtungsjahre 2025 und 2026 ist die Übertragung deutlich eingeschränkt; wer damit kalkuliert, sollte den Rechtsstand genau prüfen. Genau hier entstehen die meisten Planungsfehler, weil Marktteilnehmer alte Regeln einfach fortschreiben. Das führt direkt zu den typischen Stolpersteinen, die ich in der Praxis immer wieder sehe.
Wo die typischen rechtlichen Fehler liegen
Die meisten Probleme entstehen nicht bei der großen Klimadiskussion, sondern bei Nachweisen, Fristen und Herkunftsfragen. Genau deshalb lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Schwachstellen des Systems. Ich würde Unternehmen immer raten, nicht nur die Quote selbst zu verstehen, sondern auch die Belegkette dahinter.
- Falsche Anrechenbarkeit: Nicht jeder als „grün“ vermarktete Kraftstoff zählt automatisch. Herkunft, Zertifizierung und Rohstoffkategorie müssen zusammenpassen.
- Zu späte Dokumentation: Wer Nachweise erst am Jahresende zusammensucht, verliert schnell den Überblick über Stichtage und Registereinträge.
- Zu optimistische Marktannahmen: Die THG-Quote ist ein Handelsmarkt, kein Fixpreis. Was heute rentabel wirkt, kann bei neuen Pflichten und Kontrollen schnell kippen.
- Blindes Vertrauen in Übertragungen: Übererfüllungen sind kein unbegrenzter Puffer und nicht in jedem Jahr gleich nutzbar.
- Kontrollrisiko unterschätzen: Vor-Ort-Kontrollen und strengere Nachweise sind kein Randthema, sondern Teil der neuen Normalität.
Wer die Regeln sauber liest, merkt schnell: Der Unterschied zwischen einer anrechenbaren Menge und einer wertlosen Behauptung kann an einer einzigen Nachweiskette hängen. Genau deshalb hat die Reform auch eine ordnungspolitische Seite, die über den reinen Marktwert hinausgeht. Sie soll Vertrauen schaffen, nicht nur Quote erzeugen. Und damit stellt sich die eigentliche politische Frage: Was bedeutet dieser Rechtsrahmen für die Klimapolitik insgesamt?
Was der neue Rechtsrahmen für Klimapolitik und Markt jetzt bedeutet
Die Reform sendet eine klare politische Botschaft: Der Verkehrssektor soll nicht mehr nur über Zielzahlen, sondern über konkrete Marktregeln dekarbonisiert werden. Das ist sinnvoll, weil es Investitionen in Ladeinfrastruktur, erneuerbaren Strom, Wasserstoff und fortschrittliche Kraftstoffe planbarer macht. Gleichzeitig funktioniert das nur, wenn die Kontrolle mitwächst und die Regeln glaubwürdig bleiben.
- Für Kraftstoffanbieter steigt der Druck, echte Emissionsminderungen in ihre Beschaffungs- und Produktstrategie einzubauen.
- Für Betreiber klimafreundlicher Anlagen verbessert sich die Marktchance, aber die Dokumentation wird anspruchsvoller.
- Für private E-Auto-Halter und Flottenbetreiber bleibt die THG-Quote ein Zusatznutzen, der vom Marktpreis und von sauberen Nachweisen abhängt.
- Für die Klimapolitik ist entscheidend, dass der Pfad bis 2040 nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Vollzug durchgezogen wird.
Wenn ich den Rechtsrahmen auf einen Satz verdichten müsste, dann diesen: Die THG-Quote belohnt nicht bloß gute Absichten, sondern überprüfbare Minderungen. Wer die Regeln früh in die eigene Beschaffungs-, Lade- oder Produktionsstrategie einbaut, ist in diesem Markt deutlich besser aufgestellt als jemand, der erst auf die nächste Frist reagiert.