EEG-Umlage abgeschafft - was auf der Stromrechnung bleibt

Von EEG-Umlage zu Steuervorteilen: Solaranlagen werden attraktiver.

Geschrieben von

Anja Herold

Veröffentlicht am

15. Apr. 2026

Inhaltsverzeichnis

Die Abschaffung der EEG-Umlage hat den deutschen Strommarkt spürbar verändert, aber sie hat die Stromrechnung nicht automatisch günstig gemacht. Entscheidend ist, was seit 2022/2023 genau weggefallen ist, wie die Förderung erneuerbarer Energien heute finanziert wird und warum auf vielen Rechnungen weiterhin andere Preisbestandteile stehen. Ich ordne das im Folgenden so ein, dass man die praktische Wirkung für Haushalt, Solaranlage und Unternehmen klar erkennen kann.

Die Umlage ist weg, die EEG-Förderung läuft trotzdem weiter

  • Seit dem 1. Januar 2023 fällt für neu gelieferte oder verbrauchte Strommengen keine EEG-Umlage mehr an.
  • Schon vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 wurde sie auf 0 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt.
  • Die Finanzierung der erneuerbaren Energien läuft heute über den Bundeshaushalt, nicht mehr über den Strompreis.
  • Auf der Rechnung bleiben Netzentgelte, Stromsteuer, Umsatzsteuer und weitere Umlagen bestehen.
  • Für Eigenverbrauch aus Photovoltaik ist die alte Umlagepflicht ebenfalls entfallen.
  • Wer Stromkosten verstehen will, muss den gesamten Arbeitspreis prüfen, nicht nur einen einzelnen Posten.

Was mit der EEG-Umlage wirklich passiert ist

Die EEG-Umlage wurde nicht einfach an einem Tag gestrichen, sondern schrittweise aus dem Strompreis herausgenommen. Zuerst sank sie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 von 3,723 ct/kWh auf 0 ct/kWh. Seit dem 1. Januar 2023 ist sie für neu gelieferte oder verbrauchte Strommengen endgültig abgeschafft. Ich trenne hier bewusst zwischen der alten Preisposition und dem EEG als Gesetz: Die Umlage ist verschwunden, das Regelwerk für Förderung, Vergütung und Marktintegration erneuerbarer Energien aber nicht.

Zeitraum Status der Umlage Praktische Wirkung
Bis 30. Juni 2022 Reguläre EEG-Umlage auf den Strompreis Verbraucher finanzierten einen Teil der EEG-Förderung direkt über jede Kilowattstunde mit
1. Juli bis 31. Dezember 2022 Absenkung auf 0 ct/kWh Die Entlastung war bereits auf der Rechnung sichtbar, aber noch als Übergangsphase angelegt
Seit 1. Januar 2023 Endgültig abgeschafft Für aktuelle Liefer- und Verbrauchsmengen fällt keine EEG-Umlage mehr an

Wer heute noch alte Abrechnungen prüft oder einen historischen Zeitraum betrachtet, muss diese Übergangslogik im Kopf behalten. Genau dieser Verlauf erklärt, warum manche Rechnungen aus 2022 anders aussehen als heutige Tarife. Im nächsten Schritt geht es deshalb darum, warum der politische Eingriff mehr war als nur eine kurzfristige Entlastung.

Warum die Reform mehr war als reine Entlastung

Politisch war der Schritt vor allem eine Entlastung des Strompreises. Das ist wichtig, weil Strom in der Energiewende nicht nur Haushaltsenergie ist, sondern der zentrale Energieträger für Wärmepumpen, Elektroautos, Speicher und viele industrielle Anwendungen. Je niedriger der Arbeitspreis pro kWh ausfällt, desto eher rechnet sich Elektrifizierung gegenüber fossilen Alternativen. Gleichzeitig wurde die Förderung nicht gestrichen, sondern aus dem Strompreis herausgenommen und in den Bundeshaushalt verlagert. Der EEG-Finanzierungsbedarf für 2026 liegt bei 16,152 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung des Kontostands; das zeigt ziemlich klar, dass die Förderung erneuerbarer Energien weiterhin erheblich bleibt.

Ich halte den Kernpunkt für entscheidend: Nicht die Förderung verschwand, sondern der Weg über den Strompreis. Für Verbraucher ist das angenehm, weil Strom als Endenergie wettbewerbsfähiger wird. Für die Energiewende ist es strategisch sinnvoll, weil ein höherer Stromverbrauch durch Wärmepumpen oder E-Mobilität nicht zusätzlich mit einer alten Umlagestruktur belastet wird. Für die Stromrechnung bedeutet das aber noch nicht, dass sie plötzlich einfach geworden wäre.

Strompreisaufschlüsselung: Beschaffung/Vertrieb (40,5%), Steuern/Abgaben/Umlagen (32%), Netzentgelte (27,5%). Die eeg-umlage abgeschafft, was sich positiv auf die Stromkosten auswirken könnte.

Was auf der Stromrechnung heute noch sichtbar ist

Die offizielle Erhebung zum 1. April 2025 lag beim durchschnittlichen Haushaltsstrompreis bei 40,05 ct/kWh. Darin steckt längst mehr als nur der Energieeinkauf: Beschaffung, Vertrieb, Netzentgelte, Messentgelte, Stromsteuer, Umsatzsteuer sowie weitere Abgaben und Umlagen. Der Wegfall der EEG-Umlage hat die Rechnung also entlastet, aber nicht vereinfacht auf null gestellt.

Bestandteil Was dahintersteckt Warum das relevant bleibt
Beschaffung und Vertrieb Kosten für Stromeinkauf, Risikoabsicherung, Kundenservice und Marge Dieser Block reagiert auf Großhandelspreise und Tarifpolitik des Anbieters
Netzentgelte und Messentgelte Gebühren für Nutzung, Betrieb und Ablesung der Netze Sie unterscheiden sich regional und bestimmen einen großen Teil des Endpreises
Stromsteuer und Umsatzsteuer Staatliche Steuerbestandteile Sie bleiben unabhängig von der EEG-Umlage-Abschaffung bestehen
Konzessionsabgabe Abgabe für die Nutzung öffentlicher Wege durch Stromnetze Sie taucht weiterhin in vielen Haushaltsverträgen auf
KWKG, Aufschlag für besondere Netznutzung, Offshore-Netzumlage Weitere energiewirtschaftliche Umlagen und Aufschläge Genau hier entstehen oft die Verwechslungen mit der alten EEG-Umlage
EEG-Umlage Früherer Finanzierungsbeitrag für erneuerbare Energien Für aktuelle Liefer- und Verbrauchsmengen seit 2023 nicht mehr zu zahlen

Ich halte einen Denkfehler für verbreitet: Viele erwarten, dass mit dem Wegfall eines Postens automatisch der gesamte Endpreis im selben Maß sinkt. In der Realität verschieben sich Marktpreise, Netzentgelte und Steuern ständig; der Effekt wird also immer von Tarif, Verbrauch und Lieferzeitraum überlagert. Gerade deshalb lohnt der Blick auf die Kosten, die trotz der Abschaffung geblieben sind.

Welche Kosten trotz Abschaffung bleiben

Der wichtigste Restposten ist nicht irgendeine einzelne Umlage, sondern die Summe aus Netz, Steuern und Beschaffung. Netzentgelte finanzieren Betrieb und Ausbau der Stromnetze und sind regional unterschiedlich. Dazu kommen Stromsteuer und Umsatzsteuer, die durch die EEG-Abschaffung unberührt blieben. Für Haushaltsstrom relevant sind außerdem die Konzessionsabgabe sowie die energiewirtschaftlichen Umlagen, die schon genannt wurden. Wer nur auf die alte EEG-Umlage starrt, übersieht oft, dass die größten Hebel inzwischen woanders liegen.

Praktisch prüfe ich bei Stromverträgen immer vier Dinge zuerst:

  • Arbeitspreis in ct/kWh
  • Grundpreis pro Monat oder pro Jahr
  • Laufzeit und Kündigungsfrist
  • Preisgarantie und ihre Reichweite

Genau diese Punkte entscheiden heute stärker über die reale Ersparnis als die Erinnerung an die alte Umlagestruktur. Aus diesem Blickwinkel wird verständlich, warum die Auswirkungen je nach Nutzergruppe so unterschiedlich ausfallen.

Was das für Haushalte, Solaranlagen und Unternehmen konkret bedeutet

Gruppe Praktische Wirkung Worauf ich achten würde
Haushalte Entlastung je Kilowattstunde, vor allem bei höherem Verbrauch Die Ersparnis hängt vom Tarif ab und wird nicht in jedem Vertrag 1:1 weitergegeben
PV-Besitzer Eigenverbrauch aus der Solaranlage ist für aktuelle Mengen umlagefrei Einspeisevergütung, Speichergröße und Messkonzept bleiben trotzdem wichtig
Unternehmen Spürbare Entlastung bei großen Verbrauchsmengen und hohem Stromanteil Lastprofil, Netzentgelte und Beschaffungsstrategie sind oft entscheidender als ein einzelner Posten

Bei Wärmepumpen und Elektroautos ist die Wirkung besonders interessant, weil jeder Cent pro kWh zählt. Die Abschaffung der EEG-Umlage verbessert hier die Kalkulation, macht die Technik aber nicht automatisch günstig. Für PV-Anlagen war der größte praktische Gewinn die Vereinfachung: Die frühere Trennung umlagepflichtiger und umlagefreier Mengen ist für neue Fälle entfallen. Das reduziert Aufwand und Missverständnisse, ersetzt aber keine saubere Planung von Eigenverbrauch, Speicher und Netzanschluss. Bei Unternehmen ist die Lage noch nüchterner: Wer hohe Lastspitzen hat, spürt Netzentgelte oft stärker als die frühere Umlage.

Genau daraus ergibt sich die nächste Frage: Was bleibt 2026 für die Energiewende eigentlich wichtig, wenn der alte Aufschlag vom Strompreis verschwunden ist?

Was 2026 für die Energiewende wichtig bleibt

Die EEG-Umlage ist Geschichte, die Energiewende nicht. Das EEG bleibt als Förder- und Ordnungsrahmen relevant, nur die Finanzierung läuft anders. Für mich ist der entscheidende Punkt im Jahr 2026 nicht mehr, ob auf der Rechnung eine EEG-Umlage steht, sondern ob Stromnetze, Speicher, Flexibilität und Genehmigungen mit dem Ausbau Schritt halten. Genau dort entstehen heute die größten Reibungsverluste.

  • Wer einen neuen Stromtarif prüft, sollte den Gesamtpreis pro kWh vergleichen, nicht nur einzelne Abgaben.
  • Wer mit Wärmepumpe oder E-Auto rechnet, profitiert besonders von niedrigen Arbeitspreisen und intelligentem Lastmanagement.
  • Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte Eigenverbrauch, Speicher und Netzanschluss gemeinsam denken.
  • Wer Strom als Standortfaktor nutzt, muss Netzentgelte und Lastprofil stärker gewichten als früher.

Die klare Antwort auf die Frage nach der EEG-Umlage lautet also: Sie wurde abgeschafft, die Förderung erneuerbarer Energien läuft weiter, und für Verbraucher entscheidet heute vor allem der gesamte Tarif statt eines einzelnen Postens. Wer das verstanden hat, kann Stromkosten realistischer einordnen und politische Debatten über die Energiewende besser lesen.

Häufig gestellte Fragen

Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 wurde die EEG-Umlage von 3,723 ct/kWh auf 0 ct/kWh gesenkt. Seit dem 1. Januar 2023 fällt sie für neu gelieferte oder verbrauchte Strommengen nicht mehr an. Das EEG selbst bleibt aber als Förder- und Ordnungsrahmen bestehen, nur die Finanzierung läuft heute über den Bundeshaushalt.

Weil der Strompreis aus mehreren Bestandteilen besteht. Neben Beschaffung und Vertrieb bleiben Netzentgelte, Messentgelte, Stromsteuer, Umsatzsteuer und weitere Abgaben relevant. Der Wegfall der EEG-Umlage entlastet also nur einen Teil der Rechnung, nicht den gesamten Endpreis.

Wichtig sind vor allem Netzentgelte, Stromsteuer, Umsatzsteuer und oft auch die Konzessionsabgabe. Hinzu kommen je nach Vertrag weitere energiewirtschaftliche Umlagen und Aufschläge wie KWKG, Aufschlag für besondere Netznutzung oder Offshore-Netzumlage. Entscheidend ist deshalb der gesamte Arbeitspreis, nicht nur ein einzelner Posten.

Für aktuellen Eigenverbrauch aus einer PV-Anlage fällt die alte Umlagepflicht nicht mehr an. Das vereinfacht die Abrechnung und reduziert Missverständnisse zwischen umlagepflichtigen und umlagefreien Mengen. Wichtig bleiben aber weiterhin Einspeisevergütung, Speichergröße und das richtige Messkonzept.

Die wichtigsten Punkte sind Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie samt ihrem Umfang. Gerade bei Haushalten, Wärmepumpe, Elektroauto oder Unternehmen entscheidet die Kombination dieser Faktoren stärker über die echte Ersparnis als die Erinnerung an die alte EEG-Umlage.

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eeg-umlage netzentgelte photovoltaik eigenverbrauch stromsteuer

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Anja Herold

Mein Name ist Anja Herold, und ich bringe 14 Jahre Erfahrung in den Bereichen Umweltpolitik, Klimaschutz und nachhaltige Wirtschaft mit. Mein Interesse an diesen Themen entwickelte sich während meines Studiums, als ich erkannte, wie eng unsere wirtschaftlichen Entscheidungen mit der Umwelt verknüpft sind. Ich finde es spannend, komplexe Zusammenhänge zu erläutern und dabei zu helfen, die Herausforderungen, vor denen wir stehen, besser zu verstehen. In meinen Artikeln beschäftige ich mich mit aktuellen Entwicklungen, politischen Maßnahmen und innovativen Ansätzen, die einen positiven Einfluss auf unsere Umwelt haben können. Dabei lege ich großen Wert darauf, meine Informationen sorgfältig zu recherchieren und verschiedene Perspektiven zu vergleichen, um die Themen klar und verständlich zu präsentieren. Mein Ziel ist es, nützliche, präzise und aktuelle Inhalte bereitzustellen, die Leserinnen und Leser dazu anregen, sich aktiv mit den Herausforderungen des Klimaschutzes auseinanderzusetzen.

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