Statement:Grüne: Urteil muss der Anfang vom Ende der Erdgasbohrungen vor Borkum sein!

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat dem Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben. Damit ist die Genehmigung zur Verlegung eines Seekabels auf die geplante Erdgasförderplattform zunächst hinfällig, das Stromkabel darf vorerst nicht verlegt werden. Dazu sagt Meta Janssen-Kucz, Mitglied der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Das ist ein Urteil ganz im Sinne von Umwelt- und Naturschutz. Es bestätigt im Grundsatz unsere immer wieder vorgetragenen Bedenken gegen die Verlegung eines Stromkabels durch das sensible Ökosystem Wattenmeer. 

Jeder Eingriff in das Weltnaturerbe Wattenmeer gefährdet die Biodiversität im Wattenmeer und dadurch den Status als Weltnaturerbe. Die geplanten Erdgasbohrungen und die Kabelanbindung der Plattform zerstören ökologisch wertvolle Riffe und feuern die Klimakrise weiter an.

So könnte sich das heutige Urteil auch als gut für den Klimaschutz erweisen. Das Urteil muss der Anfang vom Ende der geplanten Erdgasbohrung vor Borkum sein.

Auch der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Bund ist hier sehr klar: keine neuen Genehmigungen für Öl- und Gasbohrungen für die deutsche Nord- und Ostsee. Diese unmissverständliche Absage an die Förderung fossiler Energien gilt es durchzusetzen.

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